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Entwicklung von Schutzkonzepten in Vereinen

Was ist ein Schutzkonzept?

Ein umfangreiches Schutzkonzept beinhaltet viele verschiedene, auf den Verein angepasste Maßnahmen und Leitlinien, die den Umgang mit Präventions- und Interventionsmaßnahmen im Verein beschreiben. Jede einzelne Präventionsmaßnahme ist wichtig für ganzheitliche Präventionsarbeit und trotzdem kann eine Präventionsmaßnahme alleine keinen ganzheitlichen Schutz bieten.

Welche Themen gehören in ein Schutzkonzept?

Eine gute Übersicht über die vielfältigen Themen eines Schutzkonzeptes bieten die 10 Kriterien zur Mitgliedschaft im Qualitätsbündnis Sport NRW. Weitere Informationen dazu findet ihr weiter unten. Hier könnt ihr ein beispielhaftes Inhaltsverzeichnis für ein Schutzkonzept herunterladen.

Wie sieht der typische Weg zum Schutzkonzept aus?

Der Prozess der Entwicklung eines Schutzkonzeptes sieht in jedem Verein anders aus und richtet sich nach den Gegebenheiten und der Ausgangssituation jeden Vereins. Trotzdem gibt es wichtige Schritte, die in jeder Schutzkonzeptentwicklung relevant sind. Genauere Informationen zu den einzelnen Schritten könnt ihr in dieser Checkliste nachlesen.

Eine schriftliche Ausarbeitung des Schutzkonzeptes ist wichtig, um den Prozess zu dokumentieren und Handlungssicherheit in der Präventions- und Interventionsarbeit im Verein herzustellen. Genauso wichtig wie die schriftliche Ausarbeitung ist jedoch, dass das Konzept tatsächlich gelebt wird und durch die Praxiserfahrungen auch nach der Erstellung regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst oder ergänzt wird.

Qualitätsbündnis Sport NRW

Was ist das Qualitätsbündnis Sport NRW?

Das Qualitätsbündnis Sport NRW ist das Programm des Landessportbundes NRW, um Vereine für das Thema Prävention von sexualisierter und interpersoneller Gewalt im Sport zu sensibilisieren und sie bei der Umsetzung von Präventionsmaßnahmen und der Entwicklung von Schutzkonzepten zu unterstützen.

Ziel des Bündnisses ist es, dass im organisierten Sport flächendeckend Präventions- und Interventionsmaßnahmen umgesetzt werden, damit Gewalt vorgebeugt werden kann und Personen, die irgendeine Form der Gewalt erleben im Sport Hilfe und Unterstützung finden können.

Wie kann mein Verein Mitglied im Qualitätsbündnis Sport NRW werden?

Die Aufnahme ins Qualitätsbündnis erfolgt nach der Umsetzung aller 10 Kriterien zur Mitgliedschaft im Bündnis (s. Grafik). Weitere Informationen zur Umsetzung der 10 Kriterien findet ihr in unserem Beratungsordner für Vereine und auf der Homepage des Landessportbundes NRW.

Wenn ihr im Verein alle Kriterien umgesetzt habt, könnt ihr den Antrag auf Mitgliedschaft im Qulaitätsbündnis ausfüllen und an die zuständige Koordinierungsstelle schicken.

Welche Unterstützungsangebote gibt es für Vereine?

Sportvereine können auf dem Weg zur Erstellung eines Schutzkonzeptes und zur Mitgliedschaft im Qualitätsbündnis Sport NRW folgende Beratungs- und Fortbildungsangebote über den Kreissportbund RBK in Anspruch nehmen:

Welche Beratungsangebote gibt es?

  • Erstberatung: Vereinsvertreter*innen können einmal pro Monat an unserer offenen Vereinsberatung (digitales Angebot) teilnehmen. Dort gibt Antworten auf Fragen zur Umsetzung einzelner Kriterien und zur Mitgliedschaft im Qualitätsbündnis zu stellen. Alternativ können Vereine über unsere Buchungsseite eine individuelle Vereinsberatung (PsG: Prävention (Erstberatung Qualitätsbündnis Sport NRW)) buchen.
  • Prozessbegleitung: Vereine können darüberhinaus bis zu 20 LE Vereinsberatung für das Thema Prävention von sexualisierter und interpersoneller Gewalt in Anspruch nehmen. In diesem Rahmen kann z.B. die Risikoanalyse durch eine*n externe*n Referent*in begleitet werden. Zur Beantragung füllt ihr den Antrag auf Vereinsberatung aus. Aufgrund hoher Nachfrage kommt es hier aktuell zu längeren Bearbeitungszeiträumen bis zu 2 Monaten.
  • Beratung Intervention
    • Beratung bei Fragen oder Unsicherheiten
    • Fachberatung Intervention
    • Rechtliche Beratung

Welche Fortbildungsangebote gibt es?

Im Jahr 2024 ist die Teilnahme an allen Fortbildungsangeboten im Rahmen des Qualitätsbündnisses Sport NRW kostenfrei.

  • Seminar zur Sensibilisierung für Trainer*innen, Übungsleitungen & den Vorstand (Kurz & Gut Seminar, 4 LE)
    • Das Seminar wird mehrmals im Jahr vom Kreissportbund RBK angeboten. Die aktuelen Termine findet ihr auf der Qualifizierungsseite des Kreissportbundes RBK oder auf der Qualifizierungsseite des Landessportbundes NRW.
    • Vereine können dieses Seminar auch als vereinsinterne Schulung für die eigenen Trainer*innen, Übungsleitungen, Vorstandsmitglieder und interessierte Personen anbieten. Für die Organisation eines vereinsinternen Seminars wenden Sie sich bitte mit mindestens 8 Wochen Vorlauf an unsere Fachkraft.
  • Qualifizierung für Ansprechpersonen (15 LE)
    • Diese Fortbildung ist für Personen, die die Rolle einer Ansprechpersonen für Fragen rund um das Thema (sexualisierte/interpersonelle) Gewalt im Verein, Bund oder Fachverband einnehmen möchten.
    • Diese Fortbildung wird 1x pro Jahr in Bergisch Gladbach angeboten. Den nächsten Termin findet ihr auf unserer Qualifizierungsseite. Weitere Termine werden von anderen Kreis- und Stadtsportbünden sowie Fachverbänden angeboten. Eine Übersicht über die Schulungstermine findet ihr auf der Qualifizierungsseite des Landessportbundes NRW.

Langfristig werden sich alle Vereine mit der Erstellung von Schutzkonzepten und Umsetzung von Präventionsmaßnahmen beschäftigen müssen. Daher empfehlen wir allen Vereinen, bereits jetzt die ersten Schritte zu gehen und erste Kriterien des Qualitätsbündnisses Sport NRW umzusetzen. Jedes einzelne Kriterium ist ein wichtiger Baustein in der Präventionsarbeit und Teil eines umfangreichen Schutzkonzeptes.