Nutzungsbedingungen für die Jobbörse des Kreissportbundes Rheinisch-Bergischer Kreis e.V.

Der Kreissportbund Rheinisch-Bergischer Kreis e.V., Paffrather Straße 133, 51465 Bergisch Gladbach, (nachfolgend auch KSB oder Betreiber genannt) stellt auf seinen Internetseiten u.a. auch eine sog. Jobbörse für Stellenangebote im Sport in NRW zur Verfügung. Die Veröffentlichung der Stellenangebote erfolgt unentgeltlich.

I. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen regeln die Bedingungen für die Nutzung der Jobbörse des Kreissportbundes Rheinisch-Bergischer Kreis e.V. Mit Ausfüllen des Online-Formulars „Angebot erstellen“ und durch Anklicken des Feldes „Absenden“ und „Nutzungsbedingungen akzeptieren“ stimmt der*die Nutzer*in diesen Nutzungsbedingungen ausdrücklich zu und erkennt an, diese gelesen und verstanden zu haben.

II. Vertragsschluss

  1. Die Veröffentlichung eines Stellenangebots in der Jobbörse des Kreissportbundes Rheinisch-Bergischer Kreis e.V. setzt zunächst voraus, dass der*die Nutzer*in die im Formular „Angebot erstellen“ vorgesehenen Pflichtfelder wahrheitsgemäß und korrekt ausfüllt. Das Stellenangebot muss ferner einen Bezug zum Sport in NRW haben. Der Kreissportbund Rheinisch-Bergischer Kreis e.V.  behält sich vor, die bei der Registrierung gemachten Angaben des*der Nutzer*in zu überprüfen.
  2. Die Veröffentlichung eines Stellenangebots in der Jobbörse des Kreissportbundes Rheinisch-Bergischer Kreis e.V. setzt zunächst voraus, dass der*die Nutzer*in die im Formular „Angebot erstellen“ vorgesehenen Pflichtfelder wahrheitsgemäß und korrekt ausfüllt. Das Stellenangebot muss ferner einen Bezug zum Sport in NRW haben. Der Kreissportbund Rheinisch-Bergischer Kreis e.V.  behält sich vor, die bei der Registrierung gemachten Angaben des*der Nutzer*in zu überprüfen.
  3. Ein Anspruch des*der Nutzer*in auf Veröffentlichung seines*ihres Stellenangebots auf den Internetseiten des Kreissportbundes Rheinisch-Bergischer Kreis e.V. besteht nicht. Der Kreissportbund Rheinisch-Bergischer Kreis e.V. behält sich vor, das Angebot des*der Nutzer*in ohne Angabe von Gründen abzulehnen. In diesem Fall wird der Kreissportbund Rheinisch-Bergischer Kreis e.V. den*die Nutzer*in informieren.
  4. Nach Absenden des Stellenangebots erhält der*die Nutzer*in zunächst eine Mitteilung des Kreissportbundes Rheinisch-Bergischer Kreis e.V., dass das Stellenangebot eingegangen ist. Hierbei handelt es sich lediglich um eine „Eingangsbestätigung“. Der Vertrag kommt erst mit einer gesonderten E-Mail-Bestätigung über die Veröffentlichung des Stellenangebots zustande. Das Stellenangebot wird dann für die Dauer von maximal drei Monaten auf der Jobbörse des Kreissportbundes Rheinisch-Bergischer Kreis e.V. online gestellt. Im Anschluss erfolgt eine Archivierung des Jobangebots durch den Betreiber für die Dauer von sechs Monaten. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten für die Anzeige bleiben hiervon unberührt. Deren Erfüllung obliegt dem*der Nutzer*in. Insofern hat der*die Nutzer*in die Sicherung und Archivierung in eigenen Systemen eigenverantwortlich sicherzustellen.

III. Pflichten des Nutzers 

1. Der*die Nutzer*in versichert, dass sein*ihr Stellenangebot nicht gegen geltendes Recht verstößt oder Rechte Dritter beeinträchtigt (z. B. Mindestarbeitsbedingungen, Mindestlöhne, Lohnuntergrenzen, sittenwidrige Lohnangebote, Diskriminierungsverbote, Vorschriften des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb, des Urheberrechtsgesetzes, des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes u.a.).

2. Sollte der Kreissportbund Rheinisch-Bergischer Kreis e.V. aufgrund der Inhalte der Nutzer durch Dritte in Anspruch genommen werden (z.B. im Rahmen der sogenannten Störerhaftung), dann stellt der Nutzer den Kreissportbund Rheinisch-Bergischer Kreis e.V. von jeglichen Forderungen Dritter einschließlich gerichtlicher und außergerichtlicher Verfahrenskosten frei.

IV. Keine inhaltliche Prüfung durch den LSB NRW

Der Kreissportbund Rheinisch-Bergischer Kreis e.V. überprüft die Stellenangebote der Nutzer grundsätzlich nicht. Er stellt durch einen Support aber sicher, dass Hinweisen auf Missbrauchsfälle nachgegangen wird und rechtswidrige Angebote unverzüglich gelöscht werden.


V. Sperrung von Nutzern

Im Falle eines Verstoßes gegen diese Nutzungsbedingungen hat der Kreissportbund Rheinisch-Bergischer Kreis e.V. das Recht, das Stellenangebot sofort zu löschen. 


VI. Kündigung

Der Nutzungsvertrag kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen sowohl durch den*die Nutzer*in als auch durch den Kreissportbund Rheinisch-Bergischer Kreis e.V. durch Kündigung des Nutzungsvertrags per E-Mail mit Wirkung für die Zukunft beendet werden.

VII. Haftung

  1. Für die Inhalte der Stellenangebote trägt derjenige Nutzer die ausschließliche Verantwortung, in dessen Auftrag sie eingestellt wurden.
  2. Der Kreissportbund Rheinisch-Bergischer Kreis e.V.  haftet nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtmäßigkeit oder Zulässigkeit der Stellenangebote des*der Nutzer*in.
  3. Der Kreissportbund Rheinisch-Bergischer Kreis e.V. übernimmt keine Haftung für Störungen der Erreichbarkeit der Jobbörse, soweit die Ursachen der Störungen nicht im Einflussbereich des Betreibers liegen. Hierunter fallen insbesondere Funktionsstörungen der Datenleitungen zum Server, auf dem die Daten abgelegt sind, sowie Stromausfälle und andere Fälle höherer Gewalt.
  4. Im Übrigen sind die Haftung des Kreissportbundes Rheinisch-Bergischer Kreis e.V. sowie die Haftung seiner Erfüllungsgehilfen für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschaden (§ 286 BGB). Insoweit haftet der Kreissportbund Rheinisch-Bergischer Kreis e.V. für jeden Grad seines Verschuldens oder seiner Erfüllungsgehilfen.
  5. Die Haftung für die Verletzung von Kardinalpflichten wird auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

VIII. Schlussbestimmungen

  1. Dieser Nutzungsvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen nichtig sein, so wird die Gültigkeit von den übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bedingung soll eine Regelung gelten, welche die Parteien nach Sinn und Zweck der Vereinbarung gewollt haben würden, wenn ihnen die Unwirksamkeit bekannt gewesen wäre.
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