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Jugendbetreuermedaille

Ehrung von Jugendbetreuern in Turn- und Sportvereinen

Der Rheinisch-Bergische Kreis möchte trotz der immensen Probleme, die uns die Coronapandemie derzeit bereitet, auch im kommenden Jahr wieder ehrenamtlich tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Jugendabteilungen der Sportvereine im Kreisgebiet mit der Jugendbetreuermedaille ehren.

Diese Auszeichnung wird an Vereinsmitglieder verliehen, die über einen längeren Zeitraum hinweg in den Sportvereinen Jugendarbeit betreiben und sich in besonderem Maße für die Kinder und Jugendlichen ihres Vereins engagieren.

Formelle Voraussetzung für eine Verleihung ist eine mindestens fünfjährige Jugendbetreuertätigkeit, wobei festgelegt ist, dass die Ehrung mit der Jugendbetreuermedaille frühestens im Alter von 21 Jahren erfolgen kann.
Sofern in früheren Jahren bereits eine Ehrung erfolgte, kann für eine besonders langjährige Tätigkeit als Jugendbetreuerin bzw. Jugendbetreuer von mindestens insgesamt 25 Jahren eine zweite Ehrung beantragt werden.
Weiterhin ist die Anzahl der maximal zu ehrenden Personen pro Verein und Jahr auf höchstens 3 Medaillen beschränkt.


Die zu ehrende Person muss sich zum Zeitpunkt der Einreichung Ihres Vorschlags noch aktiv im Verein engagieren.

Anbei erhalten Sie einen Vordruck, mit dem Sie Ihre Vorschläge für die Verleihung der Jugendbetreuermedaille einreichen können. Ich bitte Sie, Ihre Anträge zunächst Ihrem Stadt- bzw. Gemeindesportverband zur Stellungnahme vorzulegen, der die Anträge anschließend an mich weiterleitet.

Nach Vorprüfung der eingegangenen Anträge wird der Ausschuss für Schule, Sport und Kultur des Kreistages des Rheinisch-Bergischen Kreises entscheiden, welche der vorgeschlagenen Jugendbetreuerinnen und Jugendbetreuer für die Ehrung berücksichtigt werden können.

In welcher Form und zu welchem Zeitpunkt die Ehrung erfolgen kann, ist aufgrund der aktuellen Situation noch unklar.
Sobald hierüber Klarheit herrscht, werden sowohl Sie als Vereinsvertreter, als auch die dann zu ehrenden Personen eine gesonderte Einladung erhalten.

Zur Vermeidung von Rückfragen wird gebeten, die Antragsvordrucke vollständig, ausführlich und gut leserlich auszufüllen. Insbesondere die persönlichen Daten der vorgeschlagenen Personen sowie die Angaben zur ehrenamtlichen Tätigkeit sind von besonderer Bedeutung, da es vorgesehen ist, die besonderen Verdienste der Jugendbetreuerinnen und Jugendbetreuer öffentlichkeitswirksam darzustellen.
Bitte denken Sie vor Abgabe Ihres Vorschlags, die Stellungnahme Ihres Stadt-bzw. Gemeindesportverbandes einzuholen.

Es können nur solche Vorschläge berücksichtigt werden, die mir spätestens am 31.12.2020 vollständig vorliegen.

Sofern Sie mehr als einen Vordruck für Ihre Vorschläge benötigen oder den Vordruck am Bildschirm ausfüllen möchten, finden sie den beigefügten Vordruck auch im Internet unter http://www.rbk-direkt.de/Dienstleistung.aspx?dlid=3324