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Energieeffiziente öffentliche Gebäude

Die EU und das Land NRW fördern mit insgesamt 196 Millionen Euro investive und nicht-investive Maßnahmen der energetischen Gebäudesanierung unter bestimmten Voraussetzungen. Ziel der Förderung ist die Dekarbonisierung des Gebäudezustands, der den Energieverbrauch senken, die Energieeffizienz steigern und so zum Klimaschutz beitragen soll (energetische Standard des Gebäudes muss nach Maßnahmen über den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes liegen und der Primärenergiebedarf muss um mindestens 50% reduziert werden). Vor Antragsstellung wird eine Kontaktaufnahme und Beratung durch die Kommunal-Agentur NRW bzw. die zuständige Bezirksregierung dringend empfohlen.

  • Anträge sind jederzeit online über das EFRE-Antragsportal möglich (Infos/Kontaktdaten dann auf der verlinkten Programmseite)
  • Es gilt das Windhundverfahren (bis die Mittel von 196 Mio. Euro ausgeschöpft sind)
  • Weitere Informationen gibt es hier.