Moderne Sportstätte 2026
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Start des Förderprogramms „Moderne Sportstätte NRW“ – Über 3 Millionen Euro für Sportvereine im Rheinisch-Bergischen Kreis
Mit dem Start des neuen Förderprogramms „Moderne Sportstätte NRW“ setzt das Land Nordrhein-Westfalen ein starkes Signal für die Zukunft des Vereinssports. Ab dem 01. Juni 2026 können Sportvereine erstmals im Rahmen des neuen Programmaufrufs Fördermittel beantragen. Ziel ist es, die Sportstätteninfrastruktur landesweit nachhaltig zu stärken und den bestehenden Sanierungsstau abzubauen.
Das Programm ist Teil der sogenannten „NRW-Sportmilliarde“, mit der insgesamt 600 Millionen Euro bis 2036 in den Ausbau und die Modernisierung von Sportstätten investiert werden. Davon stehen 200 Millionen Euro speziell für Sportvereine zur Verfügung.
3,0 Millionen Euro für den Rheinisch-Bergischen Kreis
Auch im Rheinisch-Bergischen Kreis profitieren die Vereine erheblich: Insgesamt stehen 3.046.679 Euro für Maßnahmen an vereinseigenen Sportstätten zur Verfügung.
Die Mittel verteilen sich auf die Kommunen wie folgt:
- Bergisch Gladbach: 1.195.431 €
- Wermelskirchen: 367.916 €
- Rösrath: 309.904 €
- Leichlingen: 299.251 €
- Overath: 291.686 €
- Kürten: 213.896 €
- Burscheid: 201.663 €
-
Odenthal: 166.932 €
Schwerpunkte der Förderung
Gefördert werden insbesondere Maßnahmen zur:
- Modernisierung und Sanierung bestehender Sportanlagen
- energetischen Ertüchtigung
- Erweiterung sowie (Ersatz-)Neubau
- Herstellung von Barrierefreiheit
- Verbesserung der Sicherheit und Unfallprävention
-
Stärkung sozialer Funktionen von Sportstätten (z. B. Begegnung und Teilhabe)
Damit verfolgt das Programm das klare Ziel, Sportstätten nicht nur funktional, sondern auch sozial und ökologisch zukunftsfähig zu gestalten.
Wichtige Voraussetzungen und Verfahren
Antragsberechtigt sind ausschließlich Sportvereine, die Eigentümer ihrer Sportanlage sind oder diese als wirtschaftlicher Träger nutzen (z. B. bei Pacht oder Miete).
Zu den zentralen Rahmenbedingungen gehören:
- Mindestinvestition: 50.000 Euro
- Förderquote: 50 % bis 90 % (je nach Förderkategorie)
-
Sonderregelung „Dach und Fach“: max. 50 % Förderung
Das Verfahren startet am 01. Juni 2026 mit einem Interessenbekundungsverfahren über das Förderportal des Landessportbundes.
Zentrale Rolle der Sportorganisationen vor Ort
Eine besondere Bedeutung kommt im Verfahren den Stadt- und Gemeindesportverbänden sowie dem Kreissportbund zu. Sie übernehmen in enger Abstimmung die Priorisierung der eingereichten Vereinsprojekte und wirken aktiv an der Auswahlentscheidung mit.
Informationsangebote für Vereine
Zur Unterstützung der Vereine bietet der Landessportbund NRW digitale Informationsveranstaltungen an. Dort erhalten Interessierte einen Überblick über das Programm, Hinweise zur Antragstellung sowie die Möglichkeit, individuelle Fragen zu klären.
Appell an die Sportvereine im Rheinisch-Bergischen Kreis
Der Kreissportbund Rheinisch-Bergischer Kreis ruft alle Vereine ausdrücklich dazu auf, sich frühzeitig mit ihren geplanten Maßnahmen auseinanderzusetzen und die Beratungsangebote zu nutzen.
weitere Informationen:
Förderprogramm Moderne Sportstätte NRW | Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.