Kinder- und Jugendschutz im Sportverein
Der Kreissportbund des Rheinisch-Bergischen Kreises hat sich auf den Weg gemacht um präventiv gegen sexualisierte Gewalt im Sport tätig zu werden, den Mitgliedsvereinen konkrete Hilfestellungen anzubieten und das Thema zu enttabuisieren sowie in Krisen- und Verdachtsfällen Orientierung zu geben und damit handlungsfähig zu sein.
Ziel des Kreissportbundes ist es, Mitglied im "Qualitätsbündnis zum Schutz vor sexualisierter Gewalt" zu werden. Das Bündnis ist ein Programm des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen und strebt eine landesweite Vernetzung im organisierten Sport zum Schutz vor (sexualisierter) Gewalt an.
Neben den Kreis- und Stadtsportbünden können sich auch Sportvereine und Fachverbände dem Bündnis anschließen. Um Mitglied im Bündnis zu werden, müssen 10 Qualitätskriterien umgesetzt werden. Im folgenden finden Sie kurze Erklärungen und Tipps zur Umsetzung der Kriterien. Bei Fragen, wenden Sie sich gerne an den Kreissportbund RBK.
Information & Beschluss des Vorstands
Information und Beschluss des Vereins- und Jugendvorstands, dass das Thema "Schutz vor (sexualisierter) Gewalt im Verein, Bund oder Fachverband bearbeitet werden soll und die Mitgliedschaft im Qualitätsbündnis angestrebt wird.
Information, Diskussion & Beschluss auf der Jahreshauptversammlung
Information und Beschluss auf der Jahreshauptversammlung und dem Jugendtag, dass das Thema Schutz vor (sexualisierter) Gewalt im Verein, Bund oder Fachverband bearbeitet werden soll und die Mitgliedschaft im Bündnis angestrebt wird.
Dies dient auch dazu, in den Austausch mit den Mitgliedern zu kommen und mögliche Fragen zum Thema zu beantworten.
Ergänzung der Satzung
Ergänzung des Themas "Schutz vor (sexualisierter) Gewalt" in der Satzung und Jugendordnung
Benennung, Qualifizierung und Bekanntmachung mindestens einer Ansprechperson
Benennung mindestens einer Ansprechperson im Verein, Bund oder Fachverband.
Zur Qualifizierung der Ansprechperson(en) bietet der Landessportbund Nordrhein-Westfalen in Kooperation mit den Kreis- und Stadtsportbünden mehrmals im Jahr eine Fortbildung über 15 LE an. Im Fokus dieser Schulung stehen die Sensibilisierung für das Thema, das Rollenverständnis der Ansprechpersonen sowie die Grundlagen der Prävention von und Intervention bei sexualisierter Gewalt im Sport.
Die nächste Qualifizierung der Ansprechpersonen zum Schutz vor (sexualisierter) Gewalt im Sport im Rheinisch-Bergischen Kreis wird am 21./22. Januar 2023 in Bergisch Gladbach angeboten (Anmeldung).
Alle weiteren Termine zur Qualifizierung der Ansprechpersonen finden Sie hier.
Durchführung einer Risikoanalyse
Durchführung einer Risikoanalyse und daraus resultierende Erarbeitung der Verhaltensleitlinien und des Schutzkonzeptes für den Verein, Bund oder Fachverband.
Die Risikoanalyse bietet die Wissensgrundlage für die Entwicklung des organisationsspezifischen Schutzkonzeptes.
Vereine, die eine Risikoanalyse durchführen möchten, werden von geschulten Berater*innen des Landessportbundes NRW begleitet. Die Risikoanalyse kann über das Vereins-, Informations-, Beratungs- und Schulungssystem (VIBSS) beantragt werden. Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich gerne an den Kreissportbund des Rheinisch-Bergischen Kreises.
Erstellung eines Schutzkonzeptes
Das organisationsspezifische Schutzkonzept beinhaltet alle Maßnahmen der Prävention und erläutert das Vorgehen bei Verdachtsfällen im Verein, Bund oder Fachverband.
Öffentlichkeitsarbeit
Damit die Informationen zum Thema Schutz vor (sexualisierter) Gewalt von allen Mitgliedern gefunden werden können, ist es wichtig, dass der Verein, Bund oder Fachverband über die Homepage und andere Medien zu dem Thema informiert.
Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses und Unterschrift des Ehrenkodex
Die regelmäßige Vorlage (alle 3-4 Jahre) des erweiterten Führungszeugnisses und die Unterschrift des Ehrenkodex des Landessportbundes NRW durch den ehrenamtlichen Jugend-/Vorstand, die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden sowie die Honorarkräfte sind ein wichtiger Bestandteil des Schutzkonzeptes.
Alle Sportvereine haben die Berechtigung, ein erweitertes Führungszeugnis zu verlangen. Eine Verpflichtung von Sportvereinen, sich ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen zu lassen, kann sich aus Vereinbarungen nach §72a SGB VIII (Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen) zwischen dem Träger der öffentlichen und der freien Kinder- und Jugendhilfe ergeben.
Das erweiterte Führungszeugnis kann ab der Vollendung des 14. Lebensjahres beantragt werden und ist für ehrenamtliche Mitarbeitende (z.B. Trainer*innen, Übungsleitende & Vorstandsmitglieder) kostenlos.
Sensibilisierung / Qualifizierung der Mitarbeitenden & Angebote für Kinder und Jugendliche
Die regelmäßige Sensibilisierung und / oder Qualifizierung der Übungsleitenden, Trainer*innen, der haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden, sowie der Honorarkräfte für das Thema "Schutz vor (sexualisierter) Gewalt" sind zusammen mit Sensibilisierungsveranstaltungen für Kinder und Jugendliche ein wichtiger Baustein des Präventionskonzeptes.
Vereine können kostenlos vereinsinterne Veranstaltungen zu dem Thema buchen und an Veranstaltungen des Kreissportbundes RBK und des Landessportbundes NRW teilnehmen.
Folgende Veranstaltungsformate werden im Rahmen des Qualitätsbündnisses angeboten:
Formate | Inhalte | Zielgruppe | LE |
Kurz & Gut Seminar PSG | Was ist (sexualisierte) Gewalt? Ist das ein Thema im Sport? Wie können wir vorbeugen? (Prävention) | vereinsintern | 4 |
Tagesveranstaltung PSG | Kurz & Gut Seminars + mehr Zeit für Austausch, Gruppenarbeiten oder Themenschwerpunkte (z.B. digitaler Raum) | vereinsintern oder kreis-/ landesweit | 8 |
Präventionstheater "Anne Tore - sind wir stark!" | Das Präventionstheater eignet sich für Kinder im Alter von 8-12 Jahren. Im Anschluss an das interaktive Theaterstück (ca. 45 min) wird das Thema Prävention von sexualisierter Gewalt altersgerecht in Workshops für Mädchen und Jungen bearbeitet. Die Förderung für das Theaterstück kann über den Kreissportbund RBK beim Landessportbund beantragt werden. Weitere Infos finden Sie hier. | vereinsintern | 3 |
Qualifizierung der Ansprechpersonen zum Schutz vor (sexualisierter) Gewalt im Verein, Bund oder Fachverband | 2-tägige Fortbildung für Ansprechpersonen - Sensibilisierung (Zahlen & Hintergründe) - Meine Rolle als Ansprechperson - Prävention von (sexualisierter) Gewalt - Intervention bei (sexualisierter) Gewalt | kreis- / landesweit | 15 |
Risikoanalyse | Die Risikoanalyse bildet die Grundlage für die Entwicklung des organisationsspezifischen Schutzkonzeptes und ist als 3-teiliger Workshop konzipiert. Teil 1: Sensibilisierung & Einführung in die Methode Teil 2: Bearbeitungsphase Teil 3: Follow-Up Gespräch | vereinsintern | 6-12 |
Wenn Sie sich für eine vereinsinterne Veranstaltung zu dem Thema interessieren, wenden Sie sich an Hannah Frorath oder buchen Sie die entsprechende Veranstaltung direkt über das Vereins-, Informations- und Schulungssystem (VIBSS).
Zu kreis- und landesweiten Veranstaltungen können Sie sich auf der Homepage des Kreissportbundes RBK ( hier) oder auf der Qualifizierungsseite des Landessportbundes NRW (hier) anmelden.
Aufbau eines lokalen Netzwerks
Die Kontaktaufnahme und der enge Austausch mit lokalen Fachberatungsstellen ist ein wichtiger Präventionsbaustein, der sicherstellt, dass man im Fall der Intervention weiß, wo man sich beraten lassen kann.
Die Kontakte von einigen Fachberatungsstellen aus dem RBK finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Informationsmaterialien
Folgende Informationsmaterialien vom Landessportbund NRW und unseren Kooperationspartnern stehen zur Verfügung.
Für Vereine:
- Flyer zum Qualitätsbündnis (LSB NRW)
- Handlungsleitfaden für Sportvereine (LSB NRW)
- 10-Punkte Aktionsprogramm (LSB NRW)
- Ehrenkodex (LSB NRW)
- Kinder- und Jugendschutz-Siegel des Rheinisch-Bergischen Kreises
- Auftrittsanforderungen für „Anne Tore – sind wir stark!“ (LSB NRW)
Für Eltern und Kinder:
- Elternratgeber / Elternkompass (LSB NRW)
- Broschüre für Mädchen "Wir können auch anders" (LSB NRW)
- Broschüre für Jungen "Finger weg!" (LSB NRW)
Beratungsstellen im RBK
Anlaufstellen für Betroffene von (sexualisierter) Gewalt
Mehr Blick
Der Kinderschutzbund Rheinisch-Bergischer Kreis
Bensberger Str. 133, 51469 Bergisch Gladbach
Kath. Erziehungsberatung e.V.
Paffrather Str. 7-9, 51465 Bergisch Gladbach
Zentrale Erreichbarkeit
Telefon: 02202 957660
E-Mail: info@mehrblick-rheinberg.de
Wermelskirchen:
Beratungsstelle für Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Jahnstraße 20, 42929 Wermelskirchen
Telefon: 02196-1022
Email: eb@wermelskirchen.de
Leichlingen:
Jugendamt Stadt Leichlingen: Am Büscherhof 1, 42799 Leichlingen
Frau Kristiansen, Telefon: 02175 992 245
Email: johanne.kristiansen@leichlingen.de
Overath:
Jugendamt der Stadt Overath: Siegburger Straße 6, 51491 Overath
Telefon: 02206-602206

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Kontakt
Hannah Frorath
Fachkraft Qualitätsbündnis / Prävention sexualisierter Gewalt
- 02202-2003 15
- 02202- 2003 73
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