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Schutz vor sexualisierter und interpersoneller Gewalt im Sport

Der Kreissportbund RBK und seine Sportjugend sind seit Juni 2023 offiziell Mitglied im Qualitätsbündnis zum Schutz vor sexualisierter und interpersoneller Gewalt im Sport. Bei der diesjährigen Mitgliederversammlung wurden die Urkunde und die Plakette vom Landessportbund NRW überreicht.

Bereits 2018 hat sich der Kreissportbund RBK gemeinsam mit seiner Sportjugend auf den Weg gemacht, um präventiv gegen sexualisierte und interpersonelle Gewalt im Sport tätig zu werden. Dazu gehört unter Anderem die Durchführung einer Risikoanalyse, Erstellung eines organisationsspezifischen Schutzkonzeptes, die Benennung von Ansprechpersonen und die Schulung der Mitarbeitenden. Darüberhinaus hat der Kreissportbund RBK als Dachorganisation auch die Aufgabe den Mitgliedsvereinen Informationen und konkrete Hilfestellungen bei der Umsetzung des Themas anzubieten sowie in Krisen- und Verdachtsfällen Orientierung zu geben.

Neben den Kreis- und Stadtsportbünden können sich auch Sportvereine und Fachverbände dem Bündnis anschließen. Dafür müssen 10 Qualitätskriterien umgesetzt werden. Im folgenden finden Sie kurze Erklärungen und Tipps zur Umsetzung. Bei Fragen, wenden Sie sich gerne an den Kreissportbund RBK.

Information und Beschluss des Vereins- und Jugendvorstands, dass das Thema "Schutz vor (sexualisierter) Gewalt im Verein, Bund oder Fachverband bearbeitet werden soll und die Mitgliedschaft im Qualitätsbündnis angestrebt wird.

Information, Diskussion & Beschluss auf der Jahreshauptversammlung

Information und Beschluss auf der Jahreshauptversammlung und dem Jugendtag, dass das Thema Schutz vor (sexualisierter) Gewalt im Verein, Bund oder Fachverband bearbeitet werden soll und die Mitgliedschaft im Bündnis angestrebt wird.

Dies dient auch dazu, in den Austausch mit den Mitgliedern zu kommen und mögliche Fragen zum Thema zu beantworten.

Ergänzung der Satzung

Ergänzung des Themas "Schutz vor (sexualisierter) Gewalt" in der Satzung und Jugendordnung

Benennung, Qualifizierung und Bekanntmachung mindestens einer Ansprechperson

Benennung mindestens einer Ansprechperson im Verein, Bund oder Fachverband. 

Zur Qualifizierung der Ansprechperson(en) bietet der Landessportbund Nordrhein-Westfalen in Kooperation mit den Kreis- und Stadtsportbünden mehrmals im Jahr eine Fortbildung über 15 LE an. Im Fokus dieser Schulung stehen die Sensibilisierung für das Thema, das Rollenverständnis der Ansprechpersonen sowie die Grundlagen der Prävention von und Intervention bei sexualisierter Gewalt im Sport.

Die nächste Qualifizierung der Ansprechpersonen zum Schutz vor (sexualisierter) Gewalt im Sport im Rheinisch-Bergischen Kreis wird am 21./22. Januar 2023 in Bergisch Gladbach angeboten (Anmeldung).

Alle weiteren Termine zur Qualifizierung der Ansprechpersonen finden Sie hier.

 

Durchführung einer Risikoanalyse

Durchführung einer Risikoanalyse und daraus resultierende Erarbeitung der Verhaltensleitlinien und des Schutzkonzeptes für den Verein, Bund oder Fachverband. 

Die Risikoanalyse bietet die Wissensgrundlage für die Entwicklung des organisationsspezifischen Schutzkonzeptes.

Vereine, die eine Risikoanalyse durchführen möchten, werden von geschulten Berater*innen des Landessportbundes NRW begleitet. Die Risikoanalyse kann über das Vereins-, Informations-, Beratungs- und Schulungssystem (VIBSS) beantragt werden. Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich gerne an den Kreissportbund des Rheinisch-Bergischen Kreises.

Erstellung eines Schutzkonzeptes

Das organisationsspezifische Schutzkonzept beinhaltet alle Maßnahmen der Prävention und erläutert das Vorgehen bei Verdachtsfällen im Verein, Bund oder Fachverband.

Öffentlichkeitsarbeit

Damit die Informationen zum Thema Schutz vor (sexualisierter) Gewalt von allen Mitgliedern gefunden werden können, ist es wichtig, dass der Verein, Bund oder Fachverband über die Homepage und andere Medien zu dem Thema informiert.

Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses und Unterschrift des Ehrenkodex

Die regelmäßige Vorlage (alle 3-4 Jahre) des erweiterten Führungszeugnisses und die Unterschrift des Ehrenkodex des Landessportbundes NRW durch den ehrenamtlichen Jugend-/Vorstand, die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden sowie die Honorarkräfte sind ein wichtiger Bestandteil des Schutzkonzeptes.

Alle Sportvereine haben die Berechtigung, ein erweitertes Führungszeugnis zu verlangen. Eine Verpflichtung von Sportvereinen, sich ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen zu lassen, kann sich aus Vereinbarungen nach §72a SGB VIII (Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen) zwischen dem Träger der öffentlichen und der freien Kinder- und Jugendhilfe ergeben.

Das erweiterte Führungszeugnis kann ab der Vollendung des 14. Lebensjahres beantragt werden und ist für ehrenamtliche Mitarbeitende (z.B. Trainer*innen, Übungsleitende & Vorstandsmitglieder) kostenlos.

- Führungszeugnis Ehrenamt

- Führungszeugnis Hauptamt

- Ehrenkodex LSB NRW

 

Sensibilisierung / Qualifizierung der Mitarbeitenden & Angebote für Kinder und Jugendliche

Die regelmäßige Sensibilisierung und / oder Qualifizierung der Übungsleitenden, Trainer*innen, der haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden, sowie der Honorarkräfte für das Thema "Schutz vor (sexualisierter) Gewalt" sind zusammen mit Sensibilisierungsveranstaltungen für Kinder und Jugendliche ein wichtiger Baustein des Präventionskonzeptes. 

Vereine können kostenlos vereinsinterne Veranstaltungen zu dem Thema buchen und an Veranstaltungen des Kreissportbundes RBK und des Landessportbundes NRW teilnehmen.

Folgende Veranstaltungsformate werden im Rahmen des Qualitätsbündnisses angeboten:

Formate Inhalte Zielgruppe LE
Kurz & Gut Seminar PSG

Was ist (sexualisierte) Gewalt?

Ist das ein Thema im Sport?

Wie können wir vorbeugen? (Prävention)

vereinsintern

4
Tagesveranstaltung PSG

Kurz & Gut Seminars + mehr Zeit für Austausch, Gruppenarbeiten oder Themenschwerpunkte (z.B. digitaler Raum)

vereinsintern oder kreis-/ landesweit 8
Präventionstheater "Anne Tore - sind wir stark!"

Das Präventionstheater eignet sich für Kinder im Alter von 8-12 Jahren. Im Anschluss an das interaktive Theaterstück (ca. 45 min) wird das Thema Prävention von sexualisierter Gewalt altersgerecht in Workshops für Mädchen und Jungen bearbeitet.

Die Förderung für das Theaterstück kann über den Kreissportbund RBK beim Landessportbund beantragt werden.

Weitere Infos finden Sie hier.

vereinsintern 3
Qualifizierung der Ansprechpersonen zum Schutz vor (sexualisierter) Gewalt im Verein, Bund oder Fachverband

2-tägige Fortbildung für Ansprechpersonen

- Sensibilisierung (Zahlen & Hintergründe)

- Meine Rolle als Ansprechperson

- Prävention von (sexualisierter) Gewalt

- Intervention bei (sexualisierter) Gewalt

kreis- / landesweit 15
Risikoanalyse

Die Risikoanalyse bildet die Grundlage für die Entwicklung des organisationsspezifischen Schutzkonzeptes und ist als 3-teiliger Workshop konzipiert.

Teil 1: Sensibilisierung & Einführung in die Methode

Teil 2: Bearbeitungsphase

Teil 3: Follow-Up Gespräch

vereinsintern 6-12

 

Wenn Sie sich für eine vereinsinterne Veranstaltung zu dem Thema interessieren, wenden Sie sich an Hannah Frorath oder buchen Sie die entsprechende Veranstaltung direkt über das Vereins-, Informations- und Schulungssystem (VIBSS).

Zu kreis- und landesweiten Veranstaltungen können Sie sich auf der Homepage des Kreissportbundes RBK ( hier) oder auf der Qualifizierungsseite des Landessportbundes NRW (hier) anmelden.

Aufbau eines lokalen Netzwerks

Die Kontaktaufnahme und der enge Austausch mit lokalen Fachberatungsstellen ist ein wichtiger Präventionsbaustein, der sicherstellt, dass man im Fall der Intervention weiß, wo man sich beraten lassen kann.

Die Kontakte von einigen Fachberatungsstellen aus dem RBK finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Informationsmaterialien

Folgende Informationsmaterialien vom Landessportbund NRW und unseren Kooperationspartnern stehen zur Verfügung.

Für Vereine:

Für Eltern und Kinder:

Beratungsstellen im RBK

Anlaufstellen für Betroffene von (sexualisierter) Gewalt

Mehr Blick

Der Kinderschutzbund Rheinisch-Bergischer Kreis

Bensberger Str. 133, 51469 Bergisch Gladbach

Kath. Erziehungsberatung e.V.

Paffrather Str. 7-9, 51465 Bergisch Gladbach

Zentrale Erreichbarkeit

Telefon: 02202 957660

E-Mail: info@mehrblick-rheinberg.de


Wermelskirchen:

Beratungsstelle für Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Jahnstraße 20, 42929 Wermelskirchen

Telefon: 02196-1022

Email: eb@wermelskirchen.de


Leichlingen:

Jugendamt Stadt Leichlingen: Am Büscherhof 1, 42799 Leichlingen

Frau Kristiansen, Telefon: 02175 992 245

Email: johanne.kristiansen@leichlingen.de


Overath:

Jugendamt der Stadt Overath: Siegburger Straße 6, 51491 Overath

Telefon: 02206-602206

Der Kreissportbund RBK ist Mitglied im Qualitätsbündnis

Kontakt

Hannah Frorath

Fachkraft Qualitätsbündnis / Prävention sexualisierter Gewalt

Kreissportbund RBK