Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket werden Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen gefördert und unterstützt. Diese Kinder und Jugendlichen können z.B. an den Sportangeboten der Sportvereine im Kreis teilnehmen.
„Kein Kind ohne Sport“ – Mitmachen macht Freu(n)de!
Die Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben sind seit dem 01.08. 2019 von 10 EUR auf 15 EUR erhöht worden. Die Abwicklung wird durch die Einführung einer pauschalen Erbringung vereinfacht. Hinzu kommt, dass im Zuge des Starke-Familien-Gesetzes den Sozialleistungsträgern die Möglichkeit eingeräumt worden ist, die Bildungs- und Teilhabeleistungen durch Geldleistungen zu erbringen. Dadurch wird die Geldleistung als gleichberechtigtes Regelverfahren gesetzlich normiert zugelassen.
Das Sozialamt des Rheinisch-Bergischen Kreises und das Jobcenter als örtlichen Träger für die Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe sind nun angehalten, die Auszahlung des pauschalen Betrages von 15 EUR als monatliche Direktzahlung an die Leistungsberechtigten zu tätigen.
Dies hat zur Folge, dass die Beträge zukünftig nicht mehr vom Jobcenter und dem Sozialamt des Kreises an den Kreissportbund bzw. an die Vereine gezahlt werden.
Die Leistungsberechtigten werden in den ab sofort erstellten Bewilligungsbescheiden darauf hingewiesen, dass die monatlichen Pauschalbeträge von 15 EUR nunmehr an sie selber ausgezahlt werden und somit keine Direktzahlung an die Anbieter (Sportvereine) seitens des Jobcenter und des Kreises mehr erfolgt. Die Weiterleitung des Beitrages in entsprechender Höhe an den Anbieter (Sportverein) ist somit durch den Leistungsberechtigten eigenverantwortlich vorzunehmen.
Für die zukünftige BuT Bearbeitung und Auszahlung des Pauschalbetrages in dem Bereich Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben ist weiterhin die Anlage „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben“ von den Vereinen auszufüllen, um den Nachweis der Aktivität (z. B. Beginn der Vereinsmitgliedschaft, Dauer des Kurses, etc.) dem Jobcenter / Sozialamt des Kreises gegenüber erbringen zu können.
Weitere Informationen und welche Vereine Mitglied des Kreissportbundes sind, gibt es auch unter Tel. 02202-2003 28 oder bei der Hotline Bildung und Teilhabe unter Tel. 02202-9333-158.
Kontakt
Beate Scheurlen
Sportabzeichen & Sachbearbeitung
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