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Bildung und Teilhabe

Wer hat Anspruch auf Bildung und Teilhabe?

Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) werden Kinder und Jugendliche bis zur Altersgrenze von 18 Jahren (für Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kultuerellen Leben) gefördert und unterstützt.

Voraussetzung ist, dass eine allgemein- oder berufsbildende Schule besucht und keine Ausbildungsvergütung bezogen wird.

Auch müssen die Eltern/Erziehungsberechtigten Leistungsempfangende nach folgenden Gesetzen sein:

  1. SGB II (Bürgergeld und Sozialgeld)
  2. SGB XII (Sozialhilfe udn Grundsicherung)
  3. BKGG (Wohngeld und Kinderzuschlag)
  4. AsylblG (Asylbewerberleistungsgesetz)

Wer kann die BuT-Leistungen wo erhalten?

Welche Leistungen beinhaltet BuT?

Teilhabe am sozialen und kulturelle Leben
Bis zum 18. Lebensjahr stehen Kindern und Jugendlichen monatlich 15,00 Euro zur Verfügung, wenn sie die Teilnahme an einer Aktivität im Bereich Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, Freizeiten durch eine aktuelle Anlage nachweisen.

Weitere Leistungen:

  • Eintägige Ausflüge und mehrtägige (Klassen-)Fahrten
  • Ausstattung mit persönlichemm Schulbedarf
  • Schülerbeförderung
  • Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung 
  • Angemessene außerschulische Lernförderung

 

Kontakt

Beate Scheurlen

Sportabzeichen & Sachbearbeitung

Kreissportbund RBK