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Sonderinvestitionsprogramm

zur Förderung der Sportinfrastruktur für Städte und Gemeinden 2020

Projektaufruf für den neuen vom Land Nordrhein-Westfalen und dem Bund finanzierten Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten für die Jahre 2020 und 2021. Die Finanzhilfen des Landes Nordrhein- Westfalen und des Bundes können für Gebäude und Einrichtungen, die zur Ausübung von einer oder mehreren Sportarten dienen und Anlagen für den Breitensport, die die körperliche Fitness, den Ausgleich von Be- wegungsmangel sowie den Spaß am Sport befördern, eingesetzt wer- den. Vorrang in der Förderung haben Maßnahmen, die besonders vie- len Menschen einen Zugang zur sportlichen Betätigung ermöglichen und/oder quartiersbezogene niederschwellige Angebote mit großer Reichweite für Kinder und Jugendliche zum Inhalt haben, zum Beispiel: Parcouring, Dirtbike, PumpTrack, Kleinspielfelder, Basketballfelder oder Ähnliches. Die Bekanntmachung mit sämtlichen Informationen zum Investitionspakt Sportstätten sind dem Anhang beigefügt und im Internet unter www.mhkbg.nrw.de abrufbar.

Kontakt

Henrik Beuning

Geschäftsführer

Kreissportbund RBK