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Aktuelle Nachrichten

Rückenwind für das Ehrenamt

LSB NRW e.V.

Es wird ab 2021 mehr steuerliche Erleichterung für Übungsleiter*innen und andere Ehrenamtler*innen geben. Die Koalitionsfraktionen in Berlin haben sich durch die Initiative aus NRW auf ein umfangreiches Paket zur Unterstützung aller Vereine und ehrenamtlich Engagierten geeinigt.  

  • Die steuerfreien Pauschalen für Übungsleiter*innen und ehrenamtlicher Helfer*innen werden angehoben. Die Übungsleiterpauschale steigt von 2.400 auf 3.000 Euro und die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro.  

  • Weniger Bürokratie 

Die Freigrenze zur Versteuerung von Einnahmen aus einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb wie einer Cafeteria oder eine Gaststätte im Vereinsheim von 35.000 Euro auf 45.000 Euro. Kleine Vereine haben immer wieder Schwierigkeiten, die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel innerhalb der gesetzlichen Frist auszugeben, etwa weil geeignete Projekte fehlen. Deshalb wurde diese Frist für sehr kleine Vereine mit weniger als 45.000 Euro Einnahmen im Jahr abgeschafft.