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Datenschutz

Wir informieren über Veränderungen im europäischen Datenschutzrecht

Durch das Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSVGO) wurden die wesentlichen datenschutzrelevanten Bestimmungen vom Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in die DSGVO verlagert. Der Verein - als die für Beachtung des Datenschutzes verantwortliche Stelle - wird sich in erster Linie an der DSGVO zu orientieren haben. Für Sportvereine sind im Wesentlichen nur noch die Regelungen zur Videoüberwachung und zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten im BDSG von Bedeutung.


Datenschutz für Sportvereine

Alles andere wird der DSGVO zu entnehmen sein. Allerdings werden sich die Änderungen in Grenzen halten. Da in Deutschland traditionell ein hohes Datenschutzniveau und ausdifferenziertes Regelwerk gelten und die Systematik der neuen EU-Regelungen sich daran orientieren, wird sich grundlegend wohl nicht viel ändern. Seien es die Grundlagen für die Datenverarbeitung (zum Beispiel aufgrund gesetzlicher Generalklausel oder Einwilligung der Betroffenen), die Grundprinzipien (zum Beispiel Datensparsamkeit, Zweckbindung, Transparenz), die technischen und organisatorischen Maßnahmen oder die Rechte der betroffenen Personen: Wer sich bereits bislang mit dem Datenschutz beschäftigt hat, dem wird vieles bekannt und vertraut vorkommen. Eine Herausforderung wird allerdings die Erfüllung der Informationspflichten darstellen, die der Verein bei der Erhebung der Daten gegenüber den betroffenen Personen zu beachten hat. Hier dürfte ein höherer Verwaltungsaufwand auf die Vereine zukommen. Derzeit sind viele Verantwortliche in den Vereinen von den in der DSGVO vorgesehenen exorbitanten Bußgeldern aufgeschreckt, die bis zu 20 Millionen Euro betragen können. Allerdings wird erst die Praxis zeigen müssen, inwiefern ehrenamtlich geführte Sportvereine hiervon betroffen sein werden.

Beate Scheurlen

Sportabzeichen & Sachbearbeitung

Kreissportbund RBK

DSGVO im Sportverein: Information für Sportvereine