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Extra-Zeit für Bewegung

Extra-Zeit für Bewegung

Förderung bis Sommer 2023 verlängert

Die Förderung des Ministeriums für Schule und Bildung geht in die nächste Runde. Noch bis zum 31. Juli 2023 werden zusätzliche außerschulische Angebote in Sportvereinen gefördert, die auf eine sport- und bewegungsorientierte Förderung von Schüler*innen abzielt.


Kurz & Knapp:

Ein sportpraktisches Gruppenangebot im Rahmen der Extra-Zeit für Bewegung umfasst mindestens 10 TN und mindestens 6 Zeitstunden; es kann an einem Tag durchgeführt werden, aber auch auf mehrere Tage verteilt stattfinden, wobei die Mindestdauer einer Einheit 90 Minuten beträgt. Angebote können in den Ferien, an Wochenenden oder unterrichtsbegleitend – also während des laufenden Schuljahres an unterrichtsfreien Nachmittagen – stattfinden. Als außerschulische Angebote können Maßnahmen während des laufenden Schuljahres nicht in den Unterrichtsalltag eingebettet werden; sie müssen vom Schulunterricht und Ganztagsangebot abgegrenzt sein.

Das Angebot wird mit max. 500 Euro pro Tag (6 Stunden) bezuschusst. Für Angebote des organisierten Sports (Sportvereine, Mitgliedsorganisationen) besteht für die Teilnehmer*innen und Übungsleitungen Versicherungsschutz über die Sportversicherung des LSB NRW.

Die Beantragungen für Sportvereine, Bünde und Verbände läuft über das Förderportal. Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe außerhalb des organisierten Sports nutzen für die Antragsstellung bitte dieses Formular. Weitere Informationen finden Sie unten auf der Seite, in unseren FAQs sowie in der Förderrichtlinie.

Yvonne Holtmann

Fachkraft Sport im Ganztag

Sportjugend Rhein-Berg